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   BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81   

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BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81 (https://dejure.org/1983,5510)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1983 - 6 CB 179.81 (https://dejure.org/1983,5510)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1983 - 6 CB 179.81 (https://dejure.org/1983,5510)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung nach § 108 I S.2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Verletzung der Erörterungspflicht und Hinweispflicht als Verfahrensmangel - Anforderungen an das Vorliegen einer Gewissensentscheidung - Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81
    Diesen Mindestanforderungen genügt das angefochtene Urteil, da es die für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 55, 217) auf den ermittelten Sachverhalt in nachvollziehbarer Weise angewendet hat.

    Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]) - davon ausgegangen, daß der Gewissensentscheidung i.S. des Art. 4 Abs. 3 GG in der Regel eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangehen muß, deren Ausmaß von seinen geistigen Fähigkeiten abhängt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22] und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 973; BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflichtige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um aus der Art seiner Reaktion auf solche Fragen und seiner Auseinandersetzung mit den ihm vorgelegten Problemen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe seiner Gewissensentscheidung zu ziehen.

    Damit hat sich die Vorinstanz an die Maßstäbe gehalten, die der Senat für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe aufgestellt hat (vgl. BVerwGE 55, 217).

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 61, 365 [368]) verpflichtet diese Regelung das Verwaltungsgericht, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22] und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 973; BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflichtige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um aus der Art seiner Reaktion auf solche Fragen und seiner Auseinandersetzung mit den ihm vorgelegten Problemen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe seiner Gewissensentscheidung zu ziehen.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81
    Ob die Stellungnahme des Wehrpflichtigen Ausdruck einer Gewissensentscheidung i.S. des Art. 4 Abs. 3 GG ist oder nicht, ergibt sich nicht daraus, wie er die ihm vorgestellten Konfliktsituationen löst, sondern daraus, welche Motive oder inneren Zwänge ihn zu seiner Jeweiligen Entscheidung veranlassen (BVerwGE 39, 269 [272]).
  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22] und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 973; BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflichtige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um aus der Art seiner Reaktion auf solche Fragen und seiner Auseinandersetzung mit den ihm vorgelegten Problemen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe seiner Gewissensentscheidung zu ziehen.
  • BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 95.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81
    Im übrigen braucht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung dem Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen regelmäßig nicht aufzudrängen, wenn es - wie hier - bereits aufgrund der Aussagen des Wehrpflichtigen endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, er habe keine Gewissensentscheidung i.S. des Art. 4 Abs. 3 GG getroffen (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1976 - BVerwG 6 CB 95.75 - m.Nachw.).
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